BÜROKRATIE IN DER ORDINATIONIm Folgenden werden die unten angeführten Themen genauer erklärt:
ANMELDUNG AM SCHALTERWollen Sie bei uns Therapie machen, so können Sie ohne vorherige Terminvereinbarung innerhalb der Arztordinationszeiten unsere Ordination aufsuchen und sich am Schalter melden. Da es fallweise zu Änderungen der Arztordinationszeiten (Kongresse, Fortbildungen etc.) kommt, empfehlen wir, zur Sicherheit vorher anzurufen. Die Arztordinationszeiten sind:
Änderungen der Arztordinationszeiten werden rechtzeitig vorher angekündigt und ausgehängt. Die Therapiezeiten sind:
Selbstverständlich können Sie sich auch einen fixen Termin für die ärztliche Eingangsuntersuchung zuteilen lassen. Wir werden uns dann bemühen, daß Sie möglichst pünktlich an die Reihe kommen. Wir bitten um Verständnis, daß es bei der ärztlichen Eingangsuntersuchung trotzdem manchmal zu kürzeren Wartezeiten kommen kann, da wir nicht im vorhinein wissen, wieviele Patienten sich zu einem bestimmten Zeitpunkt entschließen, unsere Ordination aufzusuchen. FACHÄRZTLICHE BEGUTACHTUNG VOR DER THERAPIEVor dem Beginn einer entsprechenden physikalischen Therapie ist eine ärztliche Eingangs-Untersuchung durch den Facharzt für Physikalische Medizin vorgeschrieben. Ohne diese ist eine Behandlung weder sinnvoll noch medizinisch-rechtlich zu verantworten. Auch wenn Sie auf Ihrer Zuweisung einen Therapievorschlag Ihres zuweisenden Arztes haben und dieser Sie bereits untersucht haben sollte, so ist es selbstverständlich Aufgabe des Facharztes für Physikalische Medizin die Physikalische Therapie (natürlich in Übereinkommen mit dem Patienten) festzulegen. Schließlich muß er auch die medizinische Verantwortung dafür übernehmen. Das bedeutet damit auch, daß die auf einem Verordnungsschein aufgeschriebene Therapie als Vorschlag oder als Empfehlung anzusehen ist, aber vom Facharzt für Physikalische Medizin abgeändert werden kann und oft auch muß. THERAPIEVERORDNUNGNormalerweise werden Therapien in Serien zu je 10 Einheiten verordnet und (je nach Krankenkasse) auch bewilligt. Selbstverständlich sind auch kürzere Serien möglich, wenn sie medizinisch sinnvoll sind oder aus anderen Gründen notwendig erscheinen. Sollte eine Therapie bewilligt werden müssen, so wird das in der Regel vom Schalter für Sie erledigt. In Sonderfällen (s. auch Punkt: Bewilligungspflicht) kann es sein, daß Sie selbst die Bewilligung durchführen müssen oder wir mit der Durchführung der Therapie warten, bis die Bewilligung eintrifft. TERMINVERGABE FÜR DIE THERAPIENach der Fachärztlichen Eingangsuntersuchung und Festlegung der Therapie können Sie die Termine für Ihre Therapie am Schalter vereinbaren. Wir haben für die Therapie fixe Termine dadurch gibt es keine Wartezeiten für Sie. PÜNKTLICHES ERSCHEINEN ZUR THERAPIE, ZUSPÄTKOMMEN ZUR THERAPIE VERSÄUMEN ODER ABSAGE DER THERAPIE Pünktliches Erscheinen
ist Voraussetzung für einen reibungslosen Ablauf der Therapien. Wir
ersuchen Sie daher bereits 10 Minuten vor Beginn der
Therapie zu erscheinen und sich am Schalter zu melden.
KONTROLLUNTERSUCHUNG Gegen Ende der Therapie-Serie ist eine Fachärztliche
Kontrolluntersuchung vorgesehen. Zu dieser werden Sie automatisch
bei der Vergabe der letzten Therapie-Termine eingeteilt. Bei dieser Kontrolluntersuchung
können wir feststellen, ob und inwieweit Ihnen die Therapie geholfen
hat und ob eine weitere Therapie stattfinden soll. BESCHWERDEN Trotz aller Bemühungen kann es vorkommen, daß
sich etwas ereignet, was Ihnen Anlaß zu einer Beschwerde gibt. Bitte
teilen Sie uns dies in dringenden Fällen sofort oder sonst bei der
ärztlichen Kontrolluntersuchung mit. Nur wenn wir wissen, was Sie
stört, können wir uns bemühen, das Problem zu lösen. |